Unsere Preise
Mit der Vermittlungsagentur Klimczak ist Transparenz eine Selbstverständlichkeit
Die Kosten richten sich nach den Qualifikationen der Pflegekraft (z. B. Sprachkenntnisse, Führerscheinbesitz, Berufserfahrung) sowie dem Krankheitsbild der pflegebedürftigen Person.
Kommunikative Sprachkenntnisse: 2.500,00 € bis 2.800,00 €
Befriedigende Sprachkenntnisse: 2.600,00 € bis 2.900,00 €
Gute Sprachkenntnisse: 2.700,00 € bis 3.000,00 €
Zusätzlich fallen einmalige Reisekosten in Höhe von 240,00 € (Hin- und Rückfahrt) an.
Füllen Sie bitte diesen Fragebogen aus und senden uns diesen per Mail zu. Anhand Ihrer Angaben machen wir Ihnen umgehend ein Preisangebot. Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen.
Unsere Preise umfassen:
✔️ Sozialabgaben, Versicherungen und Steuern
✔️ Ersatz einer Betreuungskraft im Krankheitsfall
✔️ Organisation und Koordinierung des gesamten Einsatzes
✔️ Betreuung und Unterstützung während der gesamten Vertragslaufzeit
✔️ Keine zusätzlichen Vermittlungsprovisionen oder Bearbeitungsgebühren.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Logis und Kost, sowie Zugang zum Internet für Ihre Betreuungskraft die von Ihnen zur Verfügung zu stellen ist.
Der An- und Abreisetag wird jeweils mit einem halben Tagessatz berechnet.
Ausgewählte Feiertage (Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Heiligabend, 1. + 2. Weihnachtstag, Neujahrstag) werden mit dem doppelten Tagessatz berechnet.
Kosten fallen immer erst an, wenn eine Betreuung Ihre Arbeit aufnimmt.
Staatliche Zuschüsse
Es gibt viele staatliche Zuschüsse, die Sie bei der Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen können
Pflegegeld: Je nach Pflegegrad zwischen 332,00 € und 990,00 € monatlich.
Entlastungsbetrag: Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf 131,00 € monatlich, die für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuung oder Pflegehilfen genutzt werden können.
Verhinderungspflege: Bei Ersatzpflege (z. B. bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson) bis zu 1.685,00 € pro Jahr (entspricht ca. 140,42 € monatlich).
Steuerliche Ermäßigung: Für haushaltsnahe Dienstleistungen kann ein Steuerabzug von bis zu 20 % der Kosten, maximal 4.000,00 € jährlich, geltend gemacht werden.
Detaillierte Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Abschnitt 'Staatliche Zuschüsse’.
Effektivkosten als Beispiel
Für eine Person mit Pflegegrad 3, betreut von einer Pflegekraft mit mittleren Deutschkenntnissen:
Monatliche Kosten: 2.750,00 €
Abzug durch Pflegegeld: -599,00 €
Abzug durch Entlastungsbetrag: -131,00 €
Abzug durch Verhinderungspflege (anteilig): -140,42 €
Abzug durch Steuerliche Ermäßigung: -333,33 €
Endkosten pro Monat:
2.750,00 € - 599,00 € - 131,00 € - 140,42 € - 333,33 € = 1546,25 €
Hinweis: Diese Berechnung stellt eine vereinfachte und beispielhafte Aufstellung der Kosten sowie der möglichen Zuschüsse für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung dar. Die tatsächliche Höhe der Kosten und Zuschüsse hängt von den individuellen Umständen ab und kann variieren.