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Häufig gestellte Fragen


Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung genau?

Grundsätzlich müsste dieses Versorgungsmodell „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ heißen. Die Begriffe 24-Stunden-Betreuung, 24-Stunden-Pflege, 24h Betreuung und 24h Pflege sind Marketingbegriffe und haben sich im Laufe der Zeit im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert. Die Betreuerin wohnt in dem gemeinsamen Haushalt mit dem Patienten und unterstützt ihn bei allen notwendigen Aufgaben.
Das heißt aber nicht, dass die 24-Stunden-Betreuungskraft, hier 24 Stunden rund um die Uhr arbeiten kann. Sie braucht Rückzugsmöglichkeit ohne Rufbereitschaft.


Wie wird Pflege-und Betreuungsbedarf ermittelt

Gemeinsam mit Ihnen bewerten wir die individuelle Pflegesituation und vermitteln den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wichtig hierbei sind die spezifischen Anforderungen der pflegebedürftigen Person, wie zum Beispiel das Krankheitsbild. Eine Grundlage dafür ist das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK).

Zur Bedarfsermittlung gehören daher auch Fragen nach die Erwartungen an die Pflegekraft. Für uns ist es wichtig, dass wir darüber hinaus mit Ihnen gemeinsam herausfinden, in welcher Weise Ihre individuellen Bedürfnisse Berücksichtigung finden können.

Die Rufbereitschaft in der Nacht wird von den polnischen Pflegekräften durchgeführt. Dabei darf es sich aber tatsächlich nur um eine Rufbereitschaft und nicht um einen Dauereinsatz handeln, damit gewährleistet ist, dass die Pflegekraft ihre Arbeit am Tag bewältigen kann. 

Für die medizinische Behandlungspflege ist mobile Pflegedienst weiter zuständig. Verbandswechsel, Medikamentengabe und Spritzen gehören nicht zu den erlaubten Tätigkeitsbereichen der Pflegekräfte.


Wie lange dauert es, bis eine geeignete Betreuung gefunden ist?

Nach unseren Erfahrungen kann eine Pflegehilfe innerhalb einer Zeit von 7 bis 14 Tagen gefunden werden und kurze Zeit später bei Ihnen sein. Dies hängt immer von der Verfügbarkeit des geeigneten Personals ab, das Ihren Wünschen und Anforderungen entspricht.


Wie läuft die Betreuung durch eine 24 Stunden Pflegekraft ab?

Die Betreuung ihrer Angehörigen erfolgt in der Regel durch zwei oder drei polnische Pflegekräfte, die im Wechsel (üblicherweise ca. 2 – 3 Monate) eingesetzt werden. Dieser Wechsel findet meistens zwischen denselben Personen statt, um eine schnelle Gewöhnung zwischen der zu betreuenden Person, den Pflegekräften und den Angehörigen zu gewährleisten.


Warum erfolgt eine Versorgung mit 2 bis 3 Betreuungskräften im Wechsel?

Betreuungskräfte haben in der Regel ihren Lebensmittelpunkt in Polen. Damit die zu betreuende und zu pflegende Person bestmöglich versorgt werden kann, benötigen die Betreuungskräfte sogenannte Auszeiten und Erholungsphasen mit ihren Familien in ihrem Heimatland.


Wie erfolgt die Anreise und der Wechsel einer Betreuungskraft?

Nachdem Sie sich für Betreuungskraft entschieden haben, verabreden wir mit Ihnen und der Betreuungskraft den Zeitpunkt der Anreise. Die Betreuungsperson wird am Tag der Anreise direkt bis zur Haustür des Haushaltes gebracht. Der Übergang bei einem späteren Betreuungswechsel erfolgt nahtlos. Die An- und Abreise wird von uns so organisiert, dass eine kleine Übergabe zwischen den Betreuungskräften stattfindet.


Müssen sich die zwei Damen bei uns am Wohnort anmelden, obwohl sie sich alle 2-3 Monate abwechseln?

Nein, über uns sind keine Behördengänge für Ihre Betreuungskraft aus Polen nötig, da Sie nicht als Arbeitgeber fungieren, sondern als Auftraggeber, welcher direkt und legal den Ensendefirma aus Polen mit der Dienstleistung einer 24h-Betreuung bzw. häuslichen Seniorenpflege beauftragt haben.


Was passiert, wenn die Familie mit der Betreuungskraft nicht zufrieden ist?

Wenn die Familie mit der eingesetzten Betreuungskraft nicht zufrieden ist, wird umgehend ein Wechsel der Betreuungskraft organisiert. Hierbei kann es ca. 7 Tage dauern bis die neue Betreuungskraft angereist ist.

Grundsätzlich sollte man eine Eingewöhnungszeit von 1-2 Wochen berücksichtigen. Oft sind anfängliche Schwierigkeiten darin begründet, dass sich Familie und Betreuungskraft langsam an das Zusammenleben und den gemeinsamen Tagesablauf gewöhnen müssen.


Auf welcher rechtlichen Grundlagen erfolgt die Vermittlung?

Seit dem Jahr 2004 ist es im Rahmen der EU-Osterweiterung und der damit verbundenen Dienstleistungsfreiheit Osteuropäischer Firmen gestattet, Betreuungs- bzw. Haushaltshilfen in andere Staaten der EU zu entsenden.

Beim sogenannten Entsendemodell schliesst der Kunde einen Dienstleistungsvertrag mit einem polnischen Entsendefirma. Die vermittelte Betreuungskraft ist beim Entsendefirma in Ihrem Heimatland angestellt. Der Entsender der polnischen Pflegekraft übernimmt die Versicherung der Betreuungsperson und sorgt dafür, dass im Heimatland die notwendigen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Der Nachweiß dafür erfolgt mit der sogenannten A1-Bescheinigung.

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Was ist eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Zudem dient die A1-Bescheinigung als Nachweis für die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherung im Heimatland. Fehlt die A1-Bescheinigung, können zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge beziehungsweise eine Nachzahlung in Deutschland anfallen, auch wenn eine Sozialversicherung im Heimatland besteht.


Was passiert, wenn Pflegekraft krank wird?

Es kann passieren, dass eine Kraft wegen Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen nicht anreisen oder die Betreuung fortführen kann. Wir schlagen Ihnen dann passende Ersatzkräfte vor um schnellstmöglich die Betreuung zu sicherzustellen.


Können die Dienstleistungen Seniorenbetreuung mit der Pflege-/Krankenkasse abgerechnet werden?

Nein. Die ausländischen Pflegedienste können ihre Dienstleistungen in Deutschland nicht mit der Pflege-/Krankenkasse abrechnen, d.h. diese Betreuungsleistungen müssen privat vom Patienten bezahlt werden.Bei Einstufung in einen Pflegegrad kann jedoch die Geldleistung für so genannte „selbst beschaffte Pflegehilfen“ in Anspruch genommen werden.


Können wir gleichzeitig auch die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen?

Unsere Leistungen stellen in vielen Fällen eine Ergänzung zu den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes dar. Da Verbändewechseln oder Injektionengeben unter die sog. Behandlungspflege fallen, bleiben ausschließlich einem deutschen Pflegedienst vorbehalten.


Welche Verträge schließe ich ab?

Sie schließen den Vermittlungsvertrag mit SVB-Klimczak und den Dienstleistungsvertrag mit unserer Partner Entsendefirma ab.


Welche Kündigungsfristen gelten bei SBV-Klimczak?

  • Unsere 24 Betreuung hat 14 tätige Fristen

  • Im Sterbefall beträgt die Kündigungsfrist lediglich 7 Tage.

  • Austausch von Personal jederzeit möglich.


Was geschieht, wenn sich der Pflegegrad später verändert?

Grundlage für die Übernahme der pflegeunterstützenden Seniorenbetreuung ist der Abschluss eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages.

Dort werden die Details und der Umfang der bei Ihnen erforderlichen Leistungen vertraglich geregelt. Sollte sich im Anschluss etwas am Leistungsumfang ändern, lässt sich der Dienstleistungsvertrag entsprechend anpassen. Hier lassen wir Sie nicht allein, sondern stimmen erforderliche Änderungen im Vorfeld mit Ihnen ab.